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Einlagensicherung bei Girokonten – Schutz und Grenzen 2026

Einlagensicherung bei GirokontenDie Einlagensicherung bei Girokonten schützt Bankguthaben, wenn ein Kreditinstitut zahlungsunfähig wird. In Deutschland besteht grundsätzlich ein gesetzlicher Entschädigungsanspruch von bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Geld ausschließlich auf einem Girokonto liegt oder zusätzlich Tagesgeld, Festgeld und andere geschützte Einlagen bei derselben Bank vorhanden sind. Für die Sicherungsgrenze werden die entsprechenden Guthaben einer Person bei demselben Kreditinstitut zusammengerechnet.

Für die meisten privaten Girokonten bedeutet das einen weitreichenden Schutz. Trotzdem gibt es einige Punkte, die leicht übersehen werden: Mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen die gesetzliche Sicherungsgrenze nicht, bei Gemeinschaftskonten wird dagegen der Anteil jedes Kontoinhabers gesondert berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen können vorübergehend sogar bis zu 500.000 Euro geschützt sein. Wer größere Beträge auf Girokonten hält, sollte daher nicht nur den Kontostand, sondern auch die tatsächliche Bank und das zuständige Sicherungssystem kennen.

Wie die Einlagensicherung bei Girokonten funktioniert

Die gesetzliche Einlagensicherung greift, wenn eine Bank Einlagen nicht mehr zurückzahlen kann und die zuständige Aufsicht den Entschädigungsfall feststellt. Das Einlagensicherungsgesetz sieht für entschädigungsfähige Einlagen grundsätzlich eine Deckungssumme von 100.000 Euro vor. Geschützt werden nicht nur Girokonten, sondern beispielsweise auch Tagesgeld, Festgeld und klassische Spareinlagen.

100.000 Euro gelten pro Person und Bank

Besonders wichtig ist der Zusatz „pro Bank“. Wer 90.000 Euro auf einem Girokonto und weitere 40.000 Euro Tagesgeld bei demselben Kreditinstitut besitzt, hat nicht zweimal einen Anspruch von jeweils 100.000 Euro. Für die gesetzliche Sicherung werden beide Guthaben zusammengerechnet. Die Gesamtforderung beträgt in diesem Beispiel 130.000 Euro, sodass im normalen Sicherungsfall grundsätzlich 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung gedeckt sind.

Anders sieht es aus, wenn das Geld auf rechtlich verschiedene Banken verteilt wird. Befinden sich beispielsweise jeweils 80.000 Euro bei Bank A und Bank B, kann für jedes Kreditinstitut eine eigene Sicherungsgrenze von grundsätzlich 100.000 Euro gelten. Maßgeblich ist dabei die rechtliche Bank und nicht allein der Markenname, unter dem ein Girokonto angeboten wird.

Welche Guthaben auf Girokonten geschützt sind

Giroguthaben zählen grundsätzlich zu den geschützten Bankeinlagen. § 7 Einlagensicherungsgesetz stellt dabei auf die gesamte Forderung einer Person gegen dasselbe Kreditinstitut ab. In die Berechnung fließen auch Ansprüche auf Zinsen auf entschädigungsfähige Einlagen bis zur Feststellung des Entschädigungsfalls ein. Dadurch lässt sich die Einlagensicherung bei Girokonten nicht isoliert vom übrigen Bankvermögen betrachten.

Tabelle: Einlagensicherung bei typischen Kontokonstellationen

Beispiel Guthaben Gesetzlich geschützt Begründung
Ein Girokonto bei einer Bank 70.000 € 70.000 € Unter der regulären Sicherungsgrenze
Ein Girokonto bei einer Bank 130.000 € Grundsätzlich 100.000 € Reguläre Deckungssumme je Person und Bank
Girokonto plus Tagesgeld bei derselben Bank 60.000 € + 60.000 € Grundsätzlich 100.000 € Konten werden für dieselbe Person zusammengerechnet
Zwei Einzelkonten bei zwei verschiedenen Banken Je 80.000 € Insgesamt 160.000 € Separate Sicherungsgrenze bei jedem Kreditinstitut
Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern 180.000 € Grundsätzlich 180.000 € Ohne besondere Regelung je 90.000 € pro Kontoinhaber
Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern 240.000 € Grundsätzlich bis 200.000 € Bei hälftiger Zuordnung jeweils 100.000 € geschützt
Gemeinschaftskonto plus Einzelkonto derselben Bank 160.000 € gemeinsam + 30.000 € einzeln Abhängig vom jeweiligen persönlichen Gesamtanteil Anteil am Gemeinschaftskonto und Einzelguthaben werden je Person addiert
Vorübergehend hohes Guthaben nach begünstigtem Ereignis Zum Beispiel 350.000 € Unter Voraussetzungen bis 500.000 € Besondere Deckung kann für einen begrenzten Zeitraum gelten

Hinweis: Die Beispiele stellen die gesetzliche Einlagensicherung vereinfacht dar. Entscheidend sind die tatsächliche Kontoinhaberschaft, sämtliche entschädigungsfähigen Einlagen derselben Person bei demselben Kreditinstitut und gegebenenfalls die Voraussetzungen für eine vorübergehend erhöhte Deckung.

Gemeinschaftskonten können bis zu 200.000 Euro schützen

Bei Gemeinschaftskonten wird die Einlagensicherung bei Girokonten für jeden Kontoinhaber gesondert berechnet. § 7 EinSiG bestimmt, dass grundsätzlich der jeweilige Anteil eines Kontoinhabers maßgeblich ist. Existiert keine besondere Vereinbarung über die Verteilung des Guthabens, wird die Einlage den Inhabern zu gleichen Teilen zugerechnet.

Ein Ehepaar besitzt grundsätzlich zwei persönliche Sicherungsgrenzen

Bei zwei Kontoinhabern kann ein Gemeinschaftskonto deshalb im normalen Fall insgesamt bis zu 200.000 Euro gesetzlich abgesichert sein. Liegen beispielsweise 180.000 Euro auf dem gemeinsamen Girokonto und bestehen keine abweichenden Bestimmungen, werden grundsätzlich jeweils 90.000 Euro den beiden Inhabern zugerechnet.

Einlagensicherung bei Girokonten Die Grafik erklärt die gesetzliche Einlagensicherung von grundsätzlich 100.000 Euro pro Person und Bank, bis zu 200.000 Euro bei einem Gemeinschaftskonto mit zwei Inhabern sowie eine mögliche erhöhte Deckung bis 500.000 Euro bei bestimmten vorübergehend hohen Guthaben. Einlagensicherung bei Girokonten Entscheidend sind Kontoinhaber und tatsächliches Kreditinstitut 1 Einzelkonto 100.000 € pro Person und Bank A B Gemeinschaftskonto bis 200.000 € bei zwei Inhabern + Sonderfälle bis 500.000 € zeitlich begrenzt Mehrere Konten bei derselben Bank erhöhen die persönliche Grenze nicht. Girokonto, Tagesgeld, Festgeld und weitere geschützte Einlagen zusammenrechnen.

Zusätzliche Einzelkonten bei derselben Bank dürfen jedoch nicht vergessen werden. Besitzt eine Person neben ihrem Anteil von 90.000 Euro am Gemeinschaftskonto noch 30.000 Euro auf einem eigenen Tagesgeldkonto derselben Bank, beträgt ihre persönliche Gesamtforderung 120.000 Euro. Im normalen Sicherungsfall bleiben davon grundsätzlich 100.000 Euro durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt.

Diese Berechnung ist insbesondere bei Ehepaaren und Familien wichtig, die mehrere Konten bei derselben Bank nutzen. Nicht die Anzahl der Girokonten entscheidet über die Deckung, sondern die Summe der auf die jeweilige Person entfallenden geschützten Einlagen.

Wann vorübergehend bis zu 500.000 Euro geschützt sind

Die reguläre Grenze von 100.000 Euro gilt nicht ausnahmslos. § 8 EinSiG sieht für bestimmte vorübergehend hohe Guthaben eine erhöhte Deckungssumme von bis zu 500.000 Euro vor. Diese Sonderregelung soll verhindern, dass Verbraucher bei bestimmten außergewöhnlichen Lebensereignissen allein deshalb ungeschützt sind, weil vorübergehend ein hoher Geldbetrag auf dem Girokonto liegt.

Immobilienverkauf und bestimmte Lebensereignisse können begünstigt sein

Die erhöhte Einlagensicherung bei Girokonten kann beispielsweise bei Geld aus dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie relevant sein. Das Gesetz nennt außerdem bestimmte soziale oder gesetzlich vorgesehene Zahlungen im Zusammenhang mit Ereignissen wie Heirat, Scheidung, Renteneintritt, Kündigung, Geburt, Krankheit, Pflegebedürftigkeit, Invalidität oder Tod. Bestimmte Versicherungs- und Entschädigungsleistungen können ebenfalls erfasst sein.

Die höhere Deckung gilt nicht dauerhaft. Der Entschädigungsfall muss grundsätzlich innerhalb des gesetzlich festgelegten Zeitraums von bis zu sechs Monaten nach der maßgeblichen Gutschrift eintreten. Außerdem muss ein Anspruch oberhalb der normalen 100.000-Euro-Grenze gesondert schriftlich geltend und durch geeignete Nachweise glaubhaft gemacht werden.

Ein beliebiger hoher Kontostand fällt deshalb nicht automatisch unter die 500.000-Euro-Regel. Wer beispielsweise dauerhaft 300.000 Euro Ersparnisse auf einem Girokonto hält, kann sich allein aufgrund der Höhe des Guthabens nicht auf die erhöhte Deckung berufen.

Welche Rolle Bankgruppen und ausländische Banken spielen

In Deutschland existieren unterschiedliche Sicherungssysteme. Private Banken werden je nach Institut über die gesetzliche Entschädigungseinrichtung abgesichert. Sparkassen und Genossenschaftsbanken verfügen über anerkannte institutsbezogene Sicherungssysteme. Daneben bestehen bei verschiedenen Bankengruppen freiwillige Sicherungseinrichtungen, die über den gesetzlichen Mindestschutz hinausgehen können.

Freiwillige Sicherung ist nicht mit dem gesetzlichen Anspruch gleichzusetzen

Der gesetzliche Schutz bis zur jeweiligen Deckungssumme vermittelt einen gesetzlich geregelten Entschädigungsanspruch. Eine zusätzliche freiwillige Einlagensicherung kann darüber hinausgehende Beträge erfassen, richtet sich aber nach den Bedingungen der jeweiligen Sicherungseinrichtung. Die Deutsche Bundesbank weist darauf hin, dass für den zusätzlichen freiwilligen Schutz grundsätzlich kein mit der gesetzlichen Einlagensicherung vergleichbarer Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht.

Bei Banken aus anderen Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums gilt ebenfalls ein harmonisierter Einlagenschutz von grundsätzlich bis zu 100.000 Euro. Zuständig kann jedoch das Sicherungssystem des Herkunftslandes sein. Die BaFin empfiehlt deshalb, bei ausländischen Banken genau zu prüfen, welchem Einlagensicherungssystem das Kreditinstitut angehört.

Diese Punkte sollten Kontoinhaber überprüfen

Checkliste zur Einlagensicherung bei Girokonten

  • Alle Giro-, Tagesgeld-, Festgeld- und Sparguthaben bei derselben Bank zusammenrechnen.
  • Bei Gemeinschaftskonten den persönlichen Anteil jedes Kontoinhabers berücksichtigen.
  • Bei mehreren Bankmarken prüfen, ob dahinter tatsächlich verschiedene Kreditinstitute stehen.
  • Den Informationsbogen zur gesetzlichen Einlagensicherung der Bank kontrollieren.
  • Bei ausländischen Banken das zuständige Sicherungssystem und Herkunftsland feststellen.
  • Hohe vorübergehende Gutschriften und deren Herkunft dokumentieren.
  • Guthaben oberhalb der persönlichen Sicherungsgrenze gegebenenfalls auf mehrere Banken verteilen.

Banken müssen ihre Kunden über die Einlagensicherung informieren. Die BaFin weist darauf hin, dass Verbraucher als Neukunden schriftliche Informationen zu Umfang und Höhe des Schutzes erhalten und Banken mindestens einmal jährlich einen standardisierten Informationsbogen zum gesetzlichen Einlagenschutz bereitstellen müssen. Dieser Informationsbogen ist eine geeignete Stelle, um das zuständige Sicherungssystem zu überprüfen.

Was passiert, wenn eine Bank zahlungsunfähig wird?

Die gesetzliche Sicherung wird relevant, wenn die BaFin einen Entschädigungsfall feststellt. Das zuständige Einlagensicherungssystem prüft anschließend die Ansprüche. Nach § 14 EinSiG müssen reguläre Entschädigungsansprüche grundsätzlich spätestens innerhalb von sieben Arbeitstagen nach Feststellung des Entschädigungsfalls erfüllt werden.

Für den normalen Sicherungsbetrag ist grundsätzlich kein Antrag erforderlich

Für die reguläre Entschädigung bis zur gesetzlichen Deckungssumme ist grundsätzlich kein gesonderter Antrag erforderlich. Bei einem Anspruch auf die erhöhte Deckung für vorübergehend hohe Guthaben gelten dagegen besondere Nachweis- und Anmeldepflichten. Bankkunden sollten deshalb ihre aktuellen Kontakt- und Kontodaten korrekt hinterlegt haben.

Die Einlagensicherung bei Girokonten schützt allerdings ausschließlich das vorhandene Guthaben beziehungsweise andere entschädigungsfähige Einlagen. Sie ist nicht mit einer Versicherung gegen Kartendiebstahl, Phishing, Online-Banking-Betrug oder nicht autorisierte Überweisungen gleichzusetzen. Für solche Fälle gelten andere gesetzliche und vertragliche Regelungen.

Auch Wertpapiere im Depot werden nicht als Bankeinlagen über die 100.000-Euro-Grenze geschützt. Aktien und Fondsanteile, die eine Bank lediglich für den Kunden verwahrt, sind grundsätzlich vom Bankvermögen zu unterscheiden. Die Einlagensicherung betrifft dagegen insbesondere Geldguthaben wie Giro-, Tages- und Festgeld.

Häufige Fragen zur Einlagensicherung bei Girokonten

Die folgenden Antworten fassen die wichtigsten Regeln zu Sicherungsgrenze, mehreren Konten und Gemeinschaftskonten zusammen.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei einem Girokonto?

Die gesetzliche Einlagensicherung beträgt grundsätzlich bis zu 100.000 Euro pro Einleger und Bank. Dabei werden alle entschädigungsfähigen Einlagen derselben Person bei demselben Kreditinstitut zusammengerechnet.

Sind 100.000 Euro auf jedem Girokonto einzeln geschützt?

Nein. Die Grenze gilt pro Person und Bank und nicht pro Konto. Besitzt eine Person mehrere Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten bei derselben Bank, werden die geschützten Guthaben für die Berechnung zusammengerechnet.

Wie hoch ist die Einlagensicherung bei einem Gemeinschaftskonto?

Bei einem Gemeinschaftskonto ist der Anteil jedes Kontoinhabers maßgeblich. Fehlt eine besondere Vereinbarung, wird das Guthaben zu gleichen Teilen zugerechnet. Bei zwei Kontoinhabern können dadurch im normalen Fall insgesamt bis zu 200.000 Euro gesetzlich geschützt sein.

Wann sind auf einem Girokonto bis zu 500.000 Euro geschützt?

Eine erhöhte Deckung von bis zu 500.000 Euro kann unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen für vorübergehend hohe Guthaben gelten, beispielsweise nach dem Verkauf einer privat genutzten Wohnimmobilie oder bei bestimmten Lebensereignissen. Der erhöhte Schutz ist zeitlich begrenzt und muss im Entschädigungsfall nachgewiesen werden.

Quellen

Die Angaben zur Einlagensicherung bei Girokonten wurden anhand der im August 2026 geltenden gesetzlichen Regelungen und aktuellen Informationen der Finanzaufsicht geprüft.

Stand der Informationen: August 2026